Teilnahmebedingungen

und Veranstaltungsordnung für Jugendfreizeiten und andere Jugendveranstaltungen der

Internationalen Missionsgesellschaft der Siebenten-Tags-Adventisten Reformationsbewegung, Deutsche Union e. V.

Präambel

Das Ziel dieser VERANSTALTUNGSORDNUNG ist der Schutz der Teilnehmenden an Kinder- und

Jugendveranstaltungen, die Gefahrenverhinderung und Vermeidung von Personen- und Sachschäden sowie die Gewährleistung eines optimalen, ungestörten Verlaufs der Veranstaltung.

Unserer Glaubensgemeinschaft (im Weiteren der Veranstalter genannt) liegt die Kinder- und Jugendarbeit besonders am Herzen. Die Vorbereitung und Durchführung von Kinder- und Jugendveranstaltungen dient dem Zweck, Jesus Christus näherzukommen, lebendiges, frohes Christsein miteinander zu erleben und vielfältige lebenspraktische Themen zu betrachten. Basis und Inhalt ist der biblisch fundierte Glaube.

I. Teilnahme, Anmeldung und Kosten

1. Teilnehmen können Kinder von Gemeindegliedern bzw. – jugendliche, junge Erwachsene sowie Freunde und Gäste.

2. Mit der schriftlichen Anmeldung, der schriftlichen Anmeldebestätigung durch den Veranstalter und dem termingerechten Überweisen der zuvor festgelegten Anzahlung gilt die Teilnahme als verbindlich, d.h. es können bei Nichtteilnahme Kosten entstehen. Darüber wird im Vorfeld der Anmeldung ausführlich informiert.

3. Im Veranstaltungspreis ist eine vegetarische Vollverpflegung enthalten. Zusatzkosten für Ausflüge, Eintrittsgelder, Gebühren für Sportaktivitäten usw. werden gesondert benannt, wenn diese nicht im Veranstaltungspreis enthalten sind, jedoch ist die An- und Abreise generell nicht enthalten.

4. Die Teilnehmer sind über das Programm informiert und damit einverstanden. Sie akzeptieren diese Veranstaltungsordnung durch ihre Unterschrift.

5. Bei nicht Erreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen. Bereits überwiesene Beiträge werden zurückerstattet.

II. Jugendschutz und Sicherheit

1. Die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz sind verpflichtend.

2. Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt.

3. Erkrankungen, Verletzungen und Unfälle sind dem Leiterteam umgehend zu melden.

4. Eine eigene Krankenversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung oder eine Familienversicherung ist obligatorisch. Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, selbständig dafür zu sorgen.

III. Verhalten

Wir wollen ein christlich-liebevolles Miteinander pflegen. Dazu bedarf es einiger Regeln:

1. Alle Teilnehmer/innen verpflichten sich zu einem friedlichen Verhalten der Rücksichtnahme. Besonders Jüngere, Kranke und Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen erfahren die Hilfsbereitschaft aller und sind international eingestellt.

2. Unsere Gemeinschaft ist international eingestellt. Deshalb behandeln wir ausländische Gäste besonders zuvorkommend.

3. Die Veranstaltungsleiter und ihre Mitarbeiter sind den Teilnehmenden gegenüber weisungsberechtigt.

4. Es gilt die Hausordnung des Veranstaltungsortes. Das Rauchen, der Konsum von Alkohol und Drogen sind während der gesamten Veranstaltung untersagt.

5. Den Anweisungen der Veranstaltungsleiter bezüglich Nachtruhe ist Folge zu leisten.

6. Während der Veranstaltungen kann den Teilnehmern eine festgelegte Zeit für selbstständige Unternehmungen eingeräumt werden. Bei Minderjährigen gilt hier die im Anmeldeformular geregelte Fürsorge- und Aufsichtsplicht (Siehe in IV.1).

7. Vor dem Verlassen des Hauses melden sich alle Teilnehmer/-innen unabhängig vom Alter, bei der Veranstaltungsleitung ab.

8. An den gemeinsamen Programmpunkten nehmen alle Teilnehmer/innen teil. Der Veranstalter behält sich vor, Programmpunkte in getrennten Gruppen durchzuführen.

9. Die Mahlzeiten werden gemeinsam und pünktlich im Speiseraum eingenommen. In der Küche herrscht keine Selbstbedienung, es sei denn, das Küchenpersonal sieht dies vor. Es werden aus hygienischen Gründen keine verderblichen Lebensmittel mit auf die Zimmer genommen.

10. Die Teilnehmer werden in den Küchendienst- und Hausreinigungsplan eingeteilt

11. Der Umgang mit Teilnehmern anderen Geschlechts ist in zuvorkommender, rücksichtsvoller und moralisch einwandfreier Weise zu gestalten. Männliche und weibliche Teilnehmer halten sich nicht in den Zimmern des anderen Geschlechts auf, ausgenommen Ehepaare und  Familien. Für Zusammenkünfte können die gemeinsamen Räumlichkeiten genutzt werden.

12. Elektronische Spiele in jeder Form sind zu unterlassen. Die Benutzung von Unterhaltungsmedien ist mit der Veranstaltungsleitung abzustimmen.

13. Es gilt die Kleiderordnung des Veranstalters, die sich an biblischen Prinzipien orientiert.

IV. Haftung und Rechtliches

1. Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer/-innen wird im Anmeldeformular geregelt.

2. Jeder achtet auf seine persönlichen Besitztümer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände.

3. Wer durch sein Verhalten das Programm stört, sich selbst oder andere Teilnehmer/-innen gefährdet und dadurch trotz Ermahnung die Weiterführung des Programmes erheblich behindert, kann von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Minderjährige Teilnehmer/-innen werden in diesem Fall von den Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten abgeholt.

4. Während der Veranstaltung werden von den Teilnehmer-innen Gruppenfotos gemacht. Diese dürfen anschließend für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters genutzt werden.

Die Jugendleitung

Internationale Missionsgesellschaft der Siebenten-Tags-Adventisten, Reformationsbewegung e.V.,D eutsche Union